Die Behandlungskosten in meiner Naturheilpraxis orientieren sich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
In der Regel werden die Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen von gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernommen. Bei privaten Krankenversicherungen oder bestimmten Zusatzversicherungen kann jedoch eine Übernahme der Kosten bzw. ein Teil davon möglich sein. Aus diesem Grund gestalte ich die Abrechnung in meiner Praxis wie folgt:
Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für Behandlungen gemäß unterschiedlicher Leistungstabellen. Es ist wichtig, in Ihrem persönlichen Vertrag nachzulesen, ob Ihre Versicherung alle Kosten für die Behandlung beim Heilpraktiker abdeckt. Auf Wunsch kann ich Ihnen eine Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ausstellen. Dabei kann es vorkommen, dass manche Posten über das übliche Maß berechnet werden und dann nicht komplett übernommen werden.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, erfolgt die Abrechnung nach Zeit zu einem Stundensatz von 80 Euro. Für Selbstzahler besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten steuerlich abzusetzen.
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